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Das aktuelle monatliche Westernreit- Magazin für Zucht, Sport, Lifestyle und Freizeit.
Inhalt der aktuellen Ausgabe
Abmahnungsfall bei Reitsporthändler im Westerwald
Ein Reitsporthändler aus dem Raum
Westerwald wurde von einer Anwaltskanzlei in Trier wegen der unberechtigten Nutzung von Produktbildern in seinem Online-Shop abgemahnt. Die einschlägig bekannte Kanzlei vertritt einen Versandhändler aus dem Bodensee-Kreis, der die Urheberschaft dieser Bilder für sich beansprucht. Verschiedene Aspekte der Abmahnung geben Anlass zu der Vermutung, es könnte sich weniger um eine gezielte Aktion gegen den betreffenden Händler, sondern um eine Reihen-Abmahnung handeln, die aufgrund von simplen, möglicherweise automatisierten Internet-Recherchen nach bestimmten Bildern erfolgt. Indizien dafür könnten unter anderem sein, dass der Abmahnung keine Originalvollmacht und nur simple Screenshots der beanstandeten Bilder beigefügt waren. Zudem weist der Schriftsatz auch inhaltliche Fehler auf. Daher ist nicht ausgeschlossen, dass möglicherweise in Kürze auch gegenüber anderen Händlern ähnliche Abmahnungen ausgesprochen sind. Gefährdet sind entsprechend alle Händler oder Anbieter (ggfs. auch Privatpersonen!), die eine Website betreiben und dort Produktbilder eingestellt haben, die nicht ausschließlich von ihnen selbst gefertigt wurden.
Die Abmahnung ist mit der Forderung nach einer “Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung” verbunden, in der hohe Vertragsstrafen - bis zu 10.000 Euro für eine Wiederholung im Einzelfall! - vereinbart werden sollen. Zudem werden Anwaltskosten von fast 900 Euro geltend gemacht, die der Abgemahnte zahlen soll. Generell gilt: Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte niemals sofort irgendwelche Erklärungen unterschreiben. Dies gilt erst recht, wenn für eine Reaktion sehr kurze Fristen gesetzt werden (beispielsweise nur zwei Tage oder wenige Stunden). Man sollte immer erst nach eingehender rechtlicher Beratung reagieren. Büro für regionale Pferdewirtschaft (BRPW)






